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   BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87   

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https://dejure.org/1988,7243
BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87 (https://dejure.org/1988,7243)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 6 P 6.87 (https://dejure.org/1988,7243)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 6 P 6.87 (https://dejure.org/1988,7243)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86

    Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (a.a.O.) gefolgt.

    Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

    Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber sind die später eingestellten Angestellten nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).

    Der Senat stimmt mit dem Bundesarbeitsgericht darin überein, daß § 22 BAT lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung der darin in Bezug genommenen Vergütungsordnungen zum BAT regelt, nicht aber deren Geltung und ihre Einbeziehung in das einzelne Arbeitsverhältnis gebietet (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).

    Die wirksame Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT, die deren tarifrechtliche Geltung als Grundlage sowohl für die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen als auch für die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen hinsichtlich aller nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Arbeitsverträge erlöschen ließ, hat daher nicht nur diese Tarifregelung fortfallen lassen, sondern darüber hinaus zur Folge gehabt, daß § 22 BAT insoweit keine konkreten Rechtswirkungen mehr äußern kann, sondern "inhaltsleer" geworden ist (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).

    Die Mitbestimmung des Personalrats nach § 87 Nr. 1 PersVG Berlin kann folglich nur in einer an dieselben rechtlichen Vorgaben gebundenen Kontrolle der Richtigkeit der beabsichtigten Eingruppierung, also darin bestehen, denselben Sachverhalt ohne rechtlichen Gestaltungsraum auf der Grundlage derselben gesetzlichen oder tariflichen Festlegungen mitzubeurteilen (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).

    Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie diejenigen, deren Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Zwar hat der Senat seine frühere Auffassung, dieser Mitbestimmungstatbestand erfasse die Gestaltung der Vergütung von Angestellten nicht, im Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 8.84 - (DVBl. 1987, 741 = ZBR 1987, 246 = PersR 1987, 130) aufgegeben.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
    Der Antragsteller hat seine Zustimmung daher - anders als er und der Oberbundesanwalt annehmen - nicht im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 3 PersVG Berlin "begründet" verweigert (vgl. Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ).
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